Steuern sparen mit PLAMECO Spanndecken - So funktionierts!
Wer sich professionelle Handwerker ins Haus holt, wird vom Staat belohnt! Wir erklären wie Sie Steuern sparen können!
So sichern Sie sich bis zu 1200 Euro Steuervorteil pro Jahr.
Wer mit professionellen Handwerkern modernisiert oder renoviert kann sich attraktive Steuervorteile sichern. Die Steuererstattung auf Handwerksarbeiten, immerhin bis zu 1200 Euro pro Jahr, haben wir hier für Sie erklärt.
Wer kann sparen?
Sparen kann jeder Berufstätige der Erhaltungs- oder Renovierungsmaßnahmen vom professionellen Handwerker durchführen lässt. Das gilt für Eigenheimbesitzer ebenso wie für Mieter. Maßnahmen, die zum Erhalt des Gebäudes oder als Renovierung dienen sind betroffen. Demnach wird das Schaffen von Neuem ausgeschlossen (z.B. ein Anbau). Steuervorteile lassen sich immer dann geltend machen wenn der Auftrag als Privatperson erteilt wird und es sich um das selbst bewohnte Objekt handelt.
Auf die Rechnung kommt es an.
Auf der Rechnung muss zwingend unterschieden werden zwischen Arbeits- und Materialkosten. Von uns erhalten Sie immer eine Rechnung mit Auflistung der Lohnkosten. Dabei können Sie die Handwerksleistung geltend machen – maximal 6000 Euro pro Jahr, von denen Sie 20% erstattet bekommen.
Was kann geltend gemacht werden?
Geltend gemacht werden können fast ausschließlich die Arbeitsstunden. Kosten für Material können nicht mitgerechnet werden. Bei der Montage einer neuen Spanndecke also zum Beispiel die Montagestunden sowie Anfahrt. Diese sollten separat auf der Rechnung ausgewiesen werden. Eine Rechnung muss natürlich immer vorgelegt werden. Die Bezahlung kann dabei per EC-Cash oder Überweisung erfolgen, jedoch nicht in bar. Nur dann wird das Finanzamt die Zahlung anerkennen.
Ein Rechenbeispiel zur Steuererstattung auf Handwerksleistungen:
Der Auftragswert liegt bei 6200 Euro, wovon die Hälfte Arbeitsstunden sind. Demnach können Sie 3100 Euro steuerlich geltend machen, von denen Sie wiederum 20% zurück erhalten.
Lohnanteil der Rechnung * 20% = Ihr Steuervorteil
In unserem Beispiel also: 3100 Euro * 20%
Das ergibt einen Steuervorteil bzw. eine Erstattung von: 620,- Euro
Zusammenfassung:
• Absetzen lässt sich der Lohnanteil Ihrer Handwerkerleistungen; kein Material.
• Anfahrtszeiten zählen dazu
• Nur auf Erhaltungs- oder Renovierungsmaßnahmen; nicht für Neu- oder Anbau
• Profitieren können Eigenheimbesitzer und Mieter
• Das Objekt muss selbst bewohnt werden
• Die Stunden müssen auf der Rechnung ausgewiesen werden
• Die Rechnung muss mit EC-Cash oder per Überweisung – also nicht in Bar bezahlt werden.
• 20% des Lohnanteils lässt sich so zurückgewinnen
• Maximal auf 6000 Euro/Jahr, demnach maximal 1200,- Euro Steuervorteil pro Jahr
• Rechnungen können nicht auf das Vorjahr oder das nächste Jahr übertragen werden
Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema oder zu unserem Spanndecken Sortiment in Düsseldorf, Dortmund, im Kreis Mettmann und im Kreis Unna.
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